Fehlende Gewohnheit
„Für Autofahrer ist es künftig schwieriger zu erkennen, wie schnell ein Radler unterwegs ist“, heißt es in der GDV-Meldung. Dieser Satz entbehrt nicht nur aus fachlicher Sicht einer konkreten Aussage. Schon heute unterscheiden sich die tatsächlichen Geschwindigkeiten im Straßenverkehr beträchtlich. Dieser Umstand verlangt nach umsichtiger Fahrweise und realistischer Einschätzung und Beobachtung anderer Verkehrsteilnehmer. Dies ist jedoch auch ohne Pedelecs vonnöten und Autofahrer sollten sich als verantwortungsvolle Verkehrsteilnehmer ohnehin dementsprechend verhalten.
Diese Auffassung scheint Branchen-Tenor zu sein: „Autofahrer sollten die Verantwortung nicht komplett auf den Radfahrer abschieben. Alle Verkehrsteilnehmer sind angehalten, Rücksicht aufeinander zu nehmen“, sagt Anke Namendorf vom niederländischen Hersteller Koga (www.koga.com). „Nicht der E-Radler, der bewusst unterwegs ist, ist ein Sicherheitsrisiko, sondern der Autofahrer, der sich nicht korrekt verhält“, macht Kurt Schär vom Schweizer E-Bike-Pionier Biketec (www.flyer.ch) deutlich. Dass E-Biker eine eher verantwortungsvolle Spezies der Radfahrer zu sein scheinen, dafür spricht indes die überdurchschnittlich hohe Helmquote unter E-Bikern.
GDV erklärt schnelle Pedelec für illegal … und liegt falsch
„Die 45 km/h-Pedelecs müssen (...) eigentlich wie ein Kleinkraftrad (Klasse L1e) betrachtet werden. Sprich: Es muss z. B. ein Motorradhelm getragen werden, ein Bremslicht, Abblendlicht, Spiegel, bauartgenehmigte Reifen etc. vorhanden sein. Da in der Praxis die vorgeschriebene Technik aber oft fehlt, bewegen sich die meisten dieser ‚Schnell-Radler‘ illegal auf den Straßen“, heißt es in der GDV-Meldung. Das ist nach überwiegender Meinung vieler Fachleute und Verkehrsrechtler falsch. „Es herrscht Rechtssicherheit und alle Radler mit den schnellen Pedelecs sind durch Kauf und Anbringung des Kennzeichens haftpflichtversichert und, sofern sie keine Änderungen am Fahrzeug vornehmen, auch legal unterwegs“, erklärt Roland Huhn, Rechtsreferent des ADFC (www.adfc.de). Da diese Fahrzeuge allein durch Motorleistung nur 20 km/h erreichen, besteht laut Huhn somit keinesfalls eine Helmpflicht.
Einig sind sich alle Fachleute in den technischen Diensten, Ministerien und der Industrie, dass es eine technisch sinnvolle und die Nutzungsrealität abbildende neue Fahrzeugklasse der „schnellen Pedelecs“ darf. Diese fordert auch der GDV in seiner Meldung. Das Thema sei laut Brancheninsidern bereits in den relevanten Gremien wie dem FKT Zweiradfahrzeuge („Fachausschuss Kraftfahrzeugtechnik“, der beratend fürs Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung fungiert) und Arbeitsgruppen behandelt worden. Pikantes Detail: Das die vom GDV herangezogenen Tests durchführende Unternehmen Dekra hat sich an der entsprechenden Arbeitsgruppe nicht beteiligt. Jene hatte dem Verkehrsministerium bereits Ende 2009 einen konkreten Vorschlag für die Ausgestaltung einer neuen Fahrzeugklasse vorgelegt, die in weiten Teilen der Regelung in der Schweiz entspricht und beispielsweise auf einen Gasgriff gänzlich verzichtet.
Fazit
Die Fahrradbranche, in Teilen bereits eine Branche der Fahrzeughersteller (schnelle Pedelecs), sucht eine differenzierte Diskussion zu sicherheitstechnischen und verkehrspolitischen Aspekten von Pedelecs. Sie vermisst jedoch eine der Verantwortung der Meldungsersteller gebührende Sachlichkeit. Bei allen technischen und juristischen Aspekten um die es bei den Pedelecs geht, stehen laut Fehlau kulturelle und politische Faktoren im Vordergrund: „Das Fahrrad schickt sich in Form der Pedelecs an, das urbane Kurzstreckenfahrzeug der Zukunft zu werden. Der Platzhirsch Auto gibt dieses Revier nicht einfach so frei. Es werden Studien und Lobbyisten bemüht“, so Fehlau. Doch der Bürger habe die Weichen längst gestellt: „Während E-Autos noch im Forschungsstadium sind, fahren bereits über 300.000 E-Bikes auf deutschen Straßen.“
Hier einige Links zu Herstellern von Pedelecs und deren Zulieferern:
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